OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2018 – 9 U 38/17
IMR 12/18:
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2018 – 9 U 38/17
Gutgläubig gemachte falsche Angaben bei der Beschreibung der Mietsache reichen für Vorsatz und damit für eine wirksame Anfechtung des Vertrages wegen Arglist nicht aus.
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.09.2018 – 2-11 S 155/18
IMR 11/18:
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.09.2018 – 2-11 S 155/18
Auch Kinderlärm kann bei Verletzung des Rücksichtnahmegebots ein berechtigtes Interesse für eine ordentliche Kündigung begründen.
Hiernach kann eine ordentliche Kündigung auf Grund von Kinderlärm erfolgen, wenn dieser die Grenzen der Sozialadäquanz und des Rücksichtnahmegebotes überschreitet. Dies ist der Fall, wenn das Ruhebedürfnis durch nicht mehr hinnehmbaren Lärm an Feiertagen, Wochenenden und zur Nachtzeit gestört wird.
Hierbei ist nach Auffassung des LG Frankfurt/Main ein Lärmprotokoll entbehrlich, wenn grundsätzlich die Art der Beeinträchtigung zu welcher Tages und Nachtzeit überwelche Zeitdauer und Frequenz dargelegt werden kann.
BGH, Urteil vom 22.08.2018 – VII ZR 277/16 Schönheitsreparaturen: Eine allein zwischen dem bisherigen und dem neuen Mieter getroffene Renovierungsvereinbarung hat keinen Einfluss auf den neuen Mietve
IMR 11/18:
BGH, Urteil vom 22.08.2018 – VII ZR 277/16
Schönheitsreparaturen: Eine allein zwischen dem bisherigen und dem neuen Mieter getroffene Renovierungsvereinbarung hat keinen Einfluss auf den neuen Mietvertrag.
Wird eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung einem neuen Mieter überlassen und gewährt der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich, hält die formularvertragliche Überwälzung der Vornahme von laufenden Schönheitsreparaturen der Inhaltskontrolle nicht Stand.
Dies gilt auch dann, wenn zwischen dem bisherigen und dem neunen Mieter eine Renovierungsvereinbarung getroffen wurde. Diese beschränkt sich nach Auffassung des BGH nur auf das Schuldverhältnis zwischen alten und neuen Mieter und hat keinen Einfluss auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.
LG Lübeck, Urteil vom 07.05.2018 – 14S 260/15 - Schimmel ist stets Mietmangel
IMR 10/18:
LG Lübeck, Urteil vom 07.05.2018 – 14S 260/15
Schimmel ist stets Mietmangel
Nach Auffassung des Gerichtes muss zwar zur Ermittlung des Vertragsgemäßen Zustandes grundsätzlich der Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes maßgeblich sein, jedoch kann der Mieter ohne weitere Absprachen einen zumindest Mindeststandart erwarten, der den heutigen Maßstäben entspricht.
Nach diesem Mindeststandart ist Schimmelpilzbefall ein Mangel, der den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt.
Dieser Mangel liegt bereits dann vor, wenn Möbel zum Beispiel zur Schimmelvermeidung von den Wänden abgerückt werden müssen.