Urteile
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2018 – 9 U 38/17
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2018 – 9 U 38/17
Gutgläubig gemachte falsche Angaben bei der Beschreibung der Mietsache reichen für Vorsatz und damit für eine wirksame Anfechtung des Vertrages wegen Arglist nicht aus.
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LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.09.2018 – 2-11 S 155/18
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.09.2018 – 2-11 S 155/18
Auch Kinderlärm kann bei Verletzung des Rücksichtnahmegebots ein berechtigtes Interesse für eine ordentliche Kündigung begründen.
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BGH, Urteil vom 22.08.2018 – VII ZR 277/16
IMR 11/18:
BGH, Urteil vom 22.08.2018 – VII ZR 277/16
Schönheitsreparaturen: Eine allein zwischen dem bisherigen und dem neuen Mieter getroffene Renovierungsvereinbarung hat keinen Einfluss auf den neuen Mietvertrag.
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LG Lübeck, Urteil vom 07.05.2018 – 14S 260/15 - Schimmel ist stets Mietmangel
IMR 10/18:
LG Lübeck, Urteil vom 07.05.2018 – 14S 260/15
Schimmel ist stets Mietmangel
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Grundsicherungsleistungen SGB XII – Werkstatt für behinderte Menschen - Schwerbehinderung
Das Sozialgericht Detmold hat der Klägerin mit seiner Entscheidung vom 14.08.2018 – S 2 SO 15/18 – Grundsicherungsleistungen zugesprochen, die die Beklagte ihr auf Grund einer Neufassung der Regelung des § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII verwehrt hatte.
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Sorgerecht – Gefährdung des Kindeswohls - Nutzung neuer Medien - Playstation
Bei gerichtlichen Auflagen (§ 1666 BGB) das Sorgerecht der Eltern betreffend muss eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls vorliegen.
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Versicherungsvertragliche Lösung im Versorgungsausgleich
Wird eine im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge geschlossenen Direktversicherung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragen, unterliegt der unverfallbare arbeitgeberfinanzierte Teil des Anrechts mit seinem Ehezeitanteil weiterhin den Verfügungsbeschränkungen nach § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 BetrAVG
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Interne Teilung einer sicherungshalber abgetretenen Lebensversicherung
10.02.2021, OLG Brandenburg, Az. 13 UF 194/20
Auch ein sicherungshalber abgetretenes Recht aus einer privaten Lebensversicherung kann im Versorgungsausgleich intern ausgeglichen werden. Dabei bleibt der Nachrang des übertragenen Anrechts gegenüber dem erstrangigen Bezugsrecht des Sicherungsnehmers unabhängig von der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bestehen.
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