Die Kanzlei Hecker + Görtz heißt jetzt Hecker + Kleinemas,
die Seite befindet sich im Relaunch.

Neue RA in Bürogemeinschaft ist Sonja Kleinemas,
bis 28.03.23 auch noch zu erreichen unter www.kanzlei-kleinemas.de

Kontaktieren Sie uns gerne schon unter info@hecker-kleinemas.de,
Telefonnummer und Anschrift sind unverändert.

 

Rechtsanwältin Görtz ist umgezogen und ist unter ihrer neuen Adresse erreichbar: Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld, Telefon 0521 – 260 358 45, Fax 0521 – 260 358 46, E-Mail: ra@margaretegoertz.de.

 

 

Miet- und Verkehrsrecht, Familien- und Sozialrecht -
herzlich Willkommen bei Hecker+Görtz

Wir bieten Ihnen zur Lösung Ihrer Probleme fundierten Rechtsrat, basierend auf langjährige Erfahrungen und regelmäßiger Weiterbildung. Wir sind Fachanwälte und verfügen über die entsprechenden Qualifikationen auf unseren Gebieten. Gemäß unserem Anspruch, Ihr Anliegen in den Mittelpunkt zu stellen können Sie darauf vertrauen, transparent und freundlich beraten zu werden.

Was können wir für Sie tun?

Aus aktuellem Anlass:

Wir bieten Ihnen auf Wunsch aufgrund der derzeitigen Coronavirus-Welle gerne telefonische Beratung!
Bitte sprechen Sie uns an.

Coronavirus und Arbeitsrecht: wir helfen Ihnen weiter bei Fragen zu der aktuellen Situation.

Coronavirus und Reiserecht: wir helfen Ihnen weiter bei Fragen zur aktuellen Situation.

Rechtsanwalt Hecker zu Arbeitsrecht in Corona-Zeiten

In einem Interview erklärt Rechtsanwalt Jan-Wolfgang Hecker gegenüber der Zeitung Neue Westfälische was Arbeitgeber in der derzeitigen Situation dürfen und was nicht:

"Covid-19 ist eine Erkrankung wie jede andere auch und darf nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer benachteiligt werden", erklärt Hecker. "Nach einer überstandenen Grippe dürfen Arbeitgeber auch kein Atteste von ihren Mitarbeitern verlangen." Hecker rät dem Bielefelder dazu, seinen Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen, dass er sich an die Verpflichtungen im Arbeitsvertrag halten muss. "Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter freistellen, allerdings nur bei voller Bezahlung. Nachteile dürfen dem Arbeitnehmer auch in diesem Fall nicht entstehen."

Quelle: Neue Westfälische, 25.03.2020