Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht

Rechtsanwältin Görtz

konzentriert sich bereits seit dem Jahr 2000 ganz bewusst auf das Familienrecht und das Sozialrecht, zwei umfangreiche und komplexe Rechtsgebiete, aber ungemein interessant und fesselnd, wie sie sagt:

„Häufig geht es bei diesen beiden Schwerpunkten um eine generelle Neuausrichtung im Leben und darum, wie sie gut gelingen kann, aber natürlich auch um das Aufzeigen von Wegen aus diesen ja doch meistens Lebenskrisen. Hierbei spielen die rechtlichen Möglichkeiten eine entscheidende Rolle. Diese gilt es aufzuzeigen und so Orientierung zu geben."

Bei dem Gedanken an Trennung und Scheidung stellen sich früher oder später eben auch rechtliche Fragen, z. B.

Wie kann ich meinen Lebensunterhalt für mich selbst (und die Kinder) ohne Partner sicherstellen?
Oder: Muss ich aus der Wohnung ausziehen? Also Fragen nach Unterhalt wie Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt oder Wohnen.

Wie ist das mit dem Vermögen? Was wird z. B. aus dem Haus?
Also Fragen nach dem Vermögensausgleich/Zugewinnausgleich.

Bei wem sollen die Kinder leben und/oder wieviel Zeit werde ich mit ihnen verbringen können?
Also Fragen nach Umgang und Sorgerecht.

Oder auch: Brauchen beide einen eigenen Anwalt? Wäre Mediation eine Möglichkeit?

Die sozialrechtlichen Fallgestaltungen sind wiederum ganz anderer Art; auch, da sich auf der anderen Seite regelmäßig eine Behörde befindet. (die Auseinandersetzung mit einer Behörde stattfindet). Wenn die Leistungsfähigkeit nachlässt oder schon immer eingeschränkt war oder auch wenn ein Unfall passiert ist, ist an eine Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) zu denken und oder an die Beantragung eines Grades der Behinderung (Schwerbehinderung/Grad der Behinderung). Ein Anwalt kann dem Anliegen hier Nachdruck verleihen und entsprechend argumentieren, weil bei den Betroffenen doch häufig eine Scheu zu spüren ist, entschieden für sich einzutreten, was den Behörden natürlich nützt.

Das Sozialrecht umfasst aber noch viele andere Sachgebiete, so bildet u. a. das Recht der Pflegeversicherung (z. B. die Bestimmung der Pflegegrade) und der Krankenversicherungsrecht einen weiteren Schwerpunkt.

Die Zusammenarbeit mit meinem Kollegen RA Hecker ist bei Überschneidungen von Rechtsgebieten (ein Beispiel von vielen: Schenkungen der Eltern/Schwiegereltern an ihre Kinder als Überschneidung mit dem Erbrecht) regelmäßig von großem Wert.

Bei juristischen Schwierigkeiten sind wir Ihre erste/zuverlässige Adresse in Herford und in unserer Zweigstelle in Bielefeld.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.