Verkehrsrecht
Zum Verkehrsrecht gehören unterschiedliche rechtliche Bereiche, die sich alle um die Teilnahme am Straßenverkehr mit KFZ, LKW, Fahrrad und Motorrad etc drehen.
Dazu zählt natürlich die Regulierung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Bedenken Sie bitte: im Falle eines nicht verschuldeten Unfalls zahlen nicht Sie die bei mir entstehenden Gebühren nach RVG, sondern die gegnerische Haftpflichtversicherung! Nutzen Sie diese Möglichkeit, um bequem und sicher Ihre vollständigen Ansprüche geltend zu machen.
Auch Ordnungswidrigkeiten (Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß etc), alles rund um die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis und die Versicherung Ihres Fahrzeugs fallen unter dieses Rechtsgebiet. Außerdem Haftungsfragen strafrechtlicher Natur, also z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die Klärung von Vorwürfen zur Körperverletzung, Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Prüfung des Vorwurfs eines illegalen Autorennens usw.
Schließlich gehören auch die vertragsrechtlichen Fragen dazu, also Komplikationen beim Kauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge, Gewährleistungsansprüche bei wiederholt auftretenden Mängeln des Fahrzeugs. Beim Kauf von Oldtimern gelten besondere Regelungen.
Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Gebiet. Verzichten Sie hier nicht auf qualifizierten Rechtsrat, ggbf. auch vor einem beabsichtigten Kauf kann eine fachanwaltliche Beratung sehr sinnvoll sein.