Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist im SGB VII geregelt.
Kommt es zu einem Versicherungsfall, also zu einem Arbeitsunfall, einem sog. Wegeunfall oder einer Berufskrankheit, können Sie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Verletztenrente, Verletztengeld, medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Hilfsmittel) beanspruchen, und zwar nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch z.B. als Schüler/Student oder im Falle eines ehrenamtlichen Engagements. Die Berufsgenossenschaft als zuständiger Träger mag hier bereits das Vorliegen eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit ablehnen, wogegen die dann erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden sollten.