Renten und Rehabilitationsleistungen
Im SGB VI sind u.a. die Altersrenten und die Erwerbsminderungsrenten (Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung) geregelt; außerdem die Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Viele beantragte Erwerbsminderungsrenten werden von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt, da die Rentenversicherung eine Erwerbsfähigkeit von mehr als 6 Stunden für gegeben hält. Mit Hilfe ärztlicher Sachverständiger gilt es hier zu klären, ob entgegen der Auffassung der Rentenversicherung doch eine teilweise Erwerbsminderung, d.h. eine Erwerbsfähigkeit von mehr als 3 Stunden täglich aber weniger als 6 Stunden täglich, oder sogar eine volle Erwerbsminderung mit einer Leistungsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich vorliegt.
Bei diesen Rentenarten sowie auch bei der Altersrente, der Witwen-/Witwerrente oder der Waisenrente kann es auch um die Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten sowie Fragen zur Rentenhöhe oder zu Rentenabschlägen gehen.
Bei der Deutschen Rentenversicherung können auch medizinische oder berufliche Rehabilitationsleistungen beantragt werden oder es ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens zu klären, ob überhaupt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Zu den jeweiligen Voraussetzungen informiere ich Sie gerne und stehe Ihnen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche zur Seite.