Krankenversicherung
Bei Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, geregelt im SGB V, geht es häufig um die Gewährung von Krankengeld auf Grund von Arbeitsunfähigkeit. Hier bestehen dann unterschiedliche Auffassungen einerseits der Krankenkasse und andererseits des Versicherten darüber, ob überhaupt Arbeitsunfähigkeit vorliegt und/oder wie lange sie bestand. Die Höchstdauer der Zahlung von Krankengeld für ein und dieselbe Erkrankung beträgt dabei 78 Wochen.
Auch der Bereich der Heil- und Hilfsmittelbewilligung ist oftmals Ausgangspunkt für rechtliche Streitigkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es kann auch zu klären sein, ob überhaupt Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Ferner zu nennen sind bei der Krankenversicherung noch Problemstellungen, die sich im Zusammenhang mit der Beitragserhebung (mit der Folge von dann entstehenden Beitragsschulden) ergeben.
Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im SGB XI geregelt. Häufigster Grund für rechtliche Auseinandersetzungen ist hier die Höhe des Pflegegrades, also das Maß der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegeversicherung gewährt dann Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen, und es gibt die Versorgung mit Hilfsmitteln sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.