Inkasso

Unter Inkasso versteht man die Geltendmachung und Eintreibung fälliger Forderungen. Wenn Ihr Vertragspartner nicht zahlt ist eine schnelle und konsequente Reaktion notwendig, um eine Sicherung Ihrer Ansprüche zu erreichen und Ihre eigene wirtschaftliche Situation nicht zu gefährden oder zu strapazieren. Das gilt sowohl für Privatleute als auch für meine Mandanten aus dem gewerblichen Sektor in gleichem Maß. Der Spruch „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ gilt hier unbedingt.

Ich berate Sie kompetent und kostenschonend mit langjähriger anwaltlicher Erfahrung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung, zu allen Fragen der Zwangsvollstreckung und übernehme auch die Abfassung von Ratenzahlungen bzw. die Prüfung und Einhaltung von Ratenzahlungsvereinbarungen.

In den allermeisten Fällen muss der Schuldner die dadurch entstehenden Rechtsanwaltsgebühren nach RVG übernehmen bzw. erstatten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Ansprüche professionell und unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen zu realisieren.

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