Unterhalt
Unterhaltsgewährung ist Grundsatz des Familienrechts. Der Unterhaltsanspruch besteht wechselseitig zwischen Eltern und Kindern, Ehepartnern, getrennten Eheleuten und manchmal auch zwischen geschiedenen Eheleuten. Dabei sind alle Unterhaltsansprüche unterschiedlich zu bewerten, so dass häufig Probleme entstehen, von welchem Einkommen des Unterhaltspflichtigen auszugehen ist. Je nach Art des Unterhaltsanspruchs sind Schulden des Unterhaltspflichtigen abzugsfähig oder nicht.
Der Elternunterhalt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sollte eine Pflegeheimunterbringung Ihrer Eltern/Schwiegereltern anstehen oder bereits erfolgt sein, wird sich voraussichtlich das Sozialamt bei Ihnen melden.
Ich unterstütze Sie bei der Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens und Vermögens, sowohl bei der Abwehr von Unterhaltsansprüchen als auch bei der Geltendmachung Ihrer berechtigten Unterhaltsansprüche.