Sorgerecht/Umgang

Trennung und Scheidung gehen oftmals mit der Trennung vom Kind einher. Grundsätzlich bleibt zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Dabei sollen die Eltern über wichtige Angelegenheiten des Kindes, z.B. wenn es um medizinische Eingriffe, Einschulung/Schulwechsel oder religiöse/weltanschauliche Fragen geht, gemeinsam entscheiden. Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht fällt unter das Sorgerecht.

Nach der Trennung muss weiter Einigung darüber erzielt werden, bei wem das Kind leben soll und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil gestaltet wird oder ob ein Wechselmodell angestrebt ist.

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin unterstütze ich Sie, um zu einer praktikablen am Kindeswohl orientierten Lösung zu gelangen, sowohl durch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs oder zu guter Letzt auch durch Anrufung des Familiengerichts.

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